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Gleichstellungsstelle
Seit dem 1. Juli 1996 gibt es das Bayerische Gesetz zur Gleichstellung von Frauen und Männern, das die Landkreise in Bayern zur Bestellung einer Gleichstellungsbeauftragten verpflichtet.
Bereits in Art.3 Abs.2 des Grundgesetzes und in Art.118 Abs.2 der Bayerischen Verfassung ist festgeschrieben, dass Männer und Frauen gleichberechtigt sind. Der Staat fordert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.
Sowohl Frauen als auch Männer sind in unterschiedlichen Bereichen benachteiligt. Hier setzt die Arbeit von Gleichstellungsbeauftragten an. Durch Öffentlichkeitsarbeit wird auf bestehende Ungleichbehandlungen hingewiesen. Durch gezielte Aktionen und Veranstaltungen wird versucht, die Situation von Frauen und Männern zu verbessern. Ein Teil der Arbeit ist auch, Kontakte zu den vielen Stellen, die Frauen und Männer im Landkreis unterstützen, herzustellen, Informationen zu bündeln und sie an Hilfesuchende weiter zu geben.
Neben der Gleichstellung von Frauen und Männern wird auch die Vereinbarkeit von Familie und Beruf sowie die geschlechtersensible Sichtweise gefördert.
Gleichstellung beginnt im Kopf - oft sind es nicht nur die Lebensumstände, die uns beschränken, sondern unsere Gedanken dazu und unser Rollenverständnis, das wir ganz selbstverständlich übernommen haben.
Ihre Anliegen werden streng vertraulich behandelt, die Beratung und Unterstützung erfolgen kostenlos. Um Terminvereinbarung unter den angegebenen Kontaktdaten wird gebeten.
Ihr/e Gleichstellungsbeauftragte/r