Landratsamt Weißenburg-Gunzenhausen.
 
 

Die Vertretung Menschen mit Behinderung

Eine wichtige Form der Interessenvertretung sowie der Politikberatung zugunsten behinderter Menschen sind die Behindertenbeauftragten. Sie gibt es bei der Bundesregierung, dort „Beauftragter der Bundesregierung für die Belange der behinderten Menschen“ genannt, und bei den Landesregierungen. Das Landratsamt Weißenburg-Gunzenhausen hat, wie viele andere Kommunen, ebenfalls einen Behindertenbeauftragte ernannt.

Frau Kathleen Müller wurde mit dem Beschlusses des Kreisausschusses vom 01.07.2024 für die Zeit vom 01.08.2024 bis 30.04.2026 zur Behindertenbeauftragten des Landkreises bestellt.

Sprechstunde des Behindertenbeauftragten

Jeden ersten Dienstag im Monat, von 8.00-12.00 Uhr im Büro A 3.10, Termine bitte nach telefonischer Vereinbarung.

Telefonsprechstunde des Behindertenbeauftragten

Dienstag 8.00 - 14.00 Uhr 

Themenfelder der Behindertenbeauftragten:

  • Umsetzung des Bayerischen Behindertengleichstellungsgesetzes (BayBGG) im Landkreis
  • Abgabe von Stellungnahmen, soweit sie Fragen der Integration von behinderten Menschen behandeln oder berühren
  • Teilnahme an Fortbildungen und Fachtagungen
  • Abhaltung von Sprechtagen
  • Persönliche Beratung - Problematik klären - Perspektiven entwickeln - Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner benennen - den Menschen mit Behinderung ggf. auf die Notwendigkeit einer rechtlichen    Vertretung durch einen Juristen hinweisen - Vermittlung schwerbehinderter Menschen in Beschäftigungsverhältnisse
  • Öffentlichkeitsarbeit - Zusammenarbeit mit Verbänden, Trägern der freien Wohlfahrtspflege, Selbsthilfegruppen u.a. - Pressearbeit - Erstellen von Informationsmaterial
  • Mitwirkung bei der Verwirklichung der UN-Behindertenrechtskonvention
  • Mitwirkung an Planungsprozessen verschiedener Fachbereiche - Landkreis-, Stadt-, Verkehrs-, Bauplanung - Sozialplanung, Gesundheitsplanung - Kinder- und Jugendhilfeplanung - Planungen im Bereich der Schulen - Planungen im Bereich des barrierefreien Tourismus - Planungen nach dem Personenbeförderungsgesetz
  • Mitwirkung in Gremien - in Ausschüssen - im Behindertenbeirat - in weiteren Gremien, z.B. in Arbeitsgemeinschaften der freien Träger oder Planungsgremien