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Asylbewerberleistungen in Unterkünften/Krankenhilfe für Asylbewerber | Telefon: |
Mit dem positiven Abschluss des Anerkennungsverfahrens beim BAMF wechselt die Zuständigkeit für die Leistungsgewährung (dann nach dem SGB II) auf das Jobcenter, sofern der Lebensunterhalt nicht durch eigene Einkünfte sichergestellt werden kann. Bei negativem Ausgang des Anerkennungsverfahrens beim BAMF werden bis zur Ausreise weiterhin Leistungen nach dem AsylbLG gewährt.