Rentenversicherung

Versicherungsämter sind gemäß § 92 Satz 1 des Vierten Sozialgesetzbuches (SGB IV) die Landratsämter (Staatliche Versicherungsämter) und die kreisfreien Gemeinden (Städtische Versicherungsämter). Die Versicherungsämter haben nach
§ 93 Abs. 1 Satz 1 SGB IV in allen Angelegenheiten der Sozialversicherung Auskunft zu erteilen und die sonstigen ihnen durch Gesetz oder sonstiges Recht übertragenen Aufgaben wahrzunehmen.

In Bayern sind die Wohnsitzgemeinden/Verwaltungsgemeinschaften erster Ansprechpartner bei Fragen zur gesetzlichen Rentenversicherung. Die dortigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter helfen den Versicherten beim Ausfüllen von verschiedenen Anträgen (Rentenantrag, Antrag auf Kontenklärung, Antrag auf Feststellung von Kindererziehungszeiten usw.). Das Versicherungsamt als Verbindungsstelle zwischen den Bürgerinnen und Bürgern und dem Rentenversicherungsträger erteilt Auskünfte z. B. über die Voraussetzungen für einen Rentenanspruch oder den Rentenbeginn.

Darüber hinaus finden Sprechtage zur Rentenversicherung in Gunzenhausen, Treuchtlingen und Weißenburg statt. Termine für Gunzenhausen und Treuchtlingen sind mit den jeweiligen Stadtverwaltungen zu vereinbaren. Für Weißenburg i. Bay. sind Termine mit dem Landratsamt zu vereinbaren.

Informationen zu den Rentensprechtagen:

Standort:    Niederhofener Str. 3, 91781 Weißenburg i. Bay. (Gebäude G)

Raum:         G 3.16

Der Zugang erfolgt durch den Eingang am hinteren Ende des Gebäudes (Innenhof/Parkplatz) über den Zugang am Aufzug.

Es besteht für jede Versicherte und jeden Versicherten weiterhin die Möglichkeit, sich telefonisch bei den Auskunfts- und Beratungsstellen in Nürnberg, Tel. 0911 234-23100 oder Ansbach, Tel. 0981 460-820 beraten zu lassen.