Wohngeld
 
 

Wohngeld, Miet- & Lastenzuschuss

Das Wohngeld ist ein Zuschuss zur wirtschaftlichen Sicherung angemessenen und familiengerechten Wohnens.

Diese Sozialleistung wird grundsätzlich nur auf Antrag gewährt. Beim Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen besteht ein Rechtsanspruch auf das Wohngeld. 

Sie können Wohngeld beantragen, wenn Sie

  • Mieter bzw. Mieterin von selbst genutztem Wohnraum sind (Mietzuschuss),
  • Eigentümer bzw. Eigentümerin von selbst genutztem Wohnraum sind (Lastenzuschuss).

Personen, die eine Sozialleistung beziehen, die auch die Kosten der Unterkunft enthält, sind nicht wohngeldberechtigt. Das sind insbesondere Empfänger von

  • Grundsicherung
  • Arbeitslosengeld II
  • Sozialgeld und
  • Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch.

Anspruchsvoraussetzungen: Ob und in welcher Höhe Wohngeld geleistet werden kann, hängt insbesondere von folgenden drei Faktoren ab:

  • Anzahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder,
  • Höhe der zu berücksichtigenden Miete oder Belastung und
  • Höhe des Bruttoeinkommens des gesamten Haushalts.

Die Wohngeldantragstellung erfolgt direkt bei der Wohngeldstelle des Landratsamtes Weißenburg-Gunzenhausen oder über die zuständige Stadt oder Gemeinde bzw. Verwaltungsgemeinschaft. Die Antragsvordrucke finden Sie unten bei „weiterführende Links“.

Die Sachbearbeitung richtet sich nach dem Anfangsbuchstaben des Nachnamens:

Buchstaben A - Bos:Telefon: 09141 902-232
Buchstaben Bot - Geq:Telefon: 09141 902-166
Buchstaben Ger - Koq:Telefon: 09141 902-375
Buchstaben Kor - Rec:Telefon:09141 902-515
Buchstaben Red - Ster:
Telefon: 09141 902-267
Buchstaben Stes - Z:Telefon: 09141 902-168

Kinderfreizeitbonus für Wohngeldempfänger

Informationen zum Antrag "Kinderfreizeitbonus für Wohngeldempfänger" finden Sie hier.