Benötigte Unterlagen:
- Foto des Passes
- Anschrift der Unterkunft im Landkreis
- Telefonnummer einer Kontaktperson im Landkreis
Diese Unterlagen sollten schnellstmöglich nach der Ankunft an ausland@landkreis-wug.de geschickt werden. Der Antrag kann auch Online unter Hilfsportal der Bundesregierung gestellt werden. Die Mitarbeitenden der Ausländerbehörde melden sich dann wegen eines Termins zur Beantragung der Aufenthaltserlaubnis.
Zweck der ersten Kontaktaufnahme ist nur die Registrierung und die Klärung, ob eine Unterkunft benötigt wird und wenn nicht, wo die private Unterkunft erfolgt. Außerdem kann so der Anspruch auf Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz registriert werden.
Ukrainerinnen und Ukrainer können sich mit einem biometrischen Pass ohne Visum 90 Tage in Deutschland und den anderen europäischen Schengenstaaten aufhalten. Wenn keine Weiterreise in einen anderen Staat beabsichtigt ist, sollten die oben beschriebenen Unterlagen aber schon jetzt an die Ausländerbehörde gesandt werden, damit eine Registrierung erfolgen kann.
Wer schon in der Regierungsaufnahmeeinrichtung in Zirndorf registriert wurde oder bereits bei der Ausländerbehörde im Landkreis registriert ist, muss sich nicht erneut melden.
Diejenigen, die schon eine Unterkunft haben, können natürlich dort verbleiben. Diejenigen, die eine Unterkunft benötigen, werden in einer Gemeinschaftsunterkunft oder einer dezentralen Unterkunft untergebracht. Das Landratsamt kann auch Unterkünfte über den privaten Wohnungsmarkt vermitteln. Betroffene sollen sich dazu an Maximilian Köhler vom Sachgebiet Soziales und Senioren wenden (Mail: shv.lra@landkreis-wug.de, Tel.: 09141 902-352).
Weiterführende Links
Weiterführende Informationen der Regierung von Mittelfranken
Hilfsportal der Bundesregierung