Immissionsschutz - Technischer Umweltschutz
Zweck des Immissionsschutzgesetzes ist es, Menschen, Tiere und Pflanzen, den Boden, das Wasser, die Atmosphäre sowie Kultur- und sonstige Sachgüter vor schädlichen Umwelteinwirkungen zu schützen.
Schädliche Umwelteinwirkungen sind Immissionen, wie z.B.
- Luftverunreinigungen
- Geräusche
- Gerüche
- Erschütterungen
- Wärme
- Licht
- Elektromagnetische Felder
- Strahlen und ähnliche Umwelteinwirkungen,
die nach Art, Ausmaß oder Dauer geeignet sind, Gefahren, erhebliche Nachteile oder erhebliche Belästigungen für die Allgemeinheit oder die Nachbarschaft herbeizuführen.
Die untere Immissionsschutzbehörde
Der Technische Immissionsschutz hat folgende Aufgaben:
- Stellungnahmen in immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren
- Überwachung umweltrelevanter Anlagen
- Mitwirkung beim Vollzug einschlägiger Verordnungen zur Durchführung des BImSchG
- Stellungnahmen im Bauleitplanverfahren
- Stellungnahmen in umweltrelevanten Baugenehmigungsverfahren
- Bearbeitung von Anfragen
Die Immissionsschutzverwaltung
- Beratung für Genehmigungsverfahren
- Durchführung immissionsschutzrechtlicher Genehmigungsverfahren / Verfahrensmanagement
- Vollzug der Ausführungsverordnungen zum Bundes-Immissionsschutzgesetz z.B.:
- Betreuung und Überwachung der genehmigungspflichtigen Anlagen
- Störfall - Verordnung
- Beratung im Vollzug der Kleinfeuerungsanlagenverordnung
- Verordnung über elektromagnetische Felder