Nasswiese
 
 

Bayerisches Vertragsnaturschutzprogramm/ Erschwernisausgleich für Feuchtflächen

Durch das Bayerische Vertragsnaturschutzprogramm (VNP) wird die naturschonende land- und forstwirtschaftliche Bewirtschaftung von ökologisch wertvollen Flächen monetär gefördert.

Für die Mahd von geschützten Feuchtflächen gibt es auch die Möglichkeit einer Förderung durch den sogenannten Erschwernisausgleich (EA).

Interessenten und Antragsteller wenden sich zunächst an die untere Naturschutzbehörde, da dort geklärt wird, ob die fachlichen Voraussetzungen (Kulisse) für eine Förderung vorliegen.

Wenn die Voraussetzungen erfüllt sind, wird ein Bewertungsblatt erstellt,  welches beim Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zusammen mit dem Antrag abgegeben werden muss. Die Vereinbarungen über VNP und EA werden dann mit dem Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten geschlossen.

Fachlichen Zuständigkeiten

Die Zuständigkeiten, nach Gemeinden gegliedert, finden Sie hier.

YouTube Video: Naturschutz und Landwirtschaft – Wie geht das zusammen?

Seit Jahrzehnten ist das Bayerische Vertragsnaturschutzprogramm Offenland (VNP), DAS Markenzeichen des kooperativen Naturschutzes in Bayern. Für die naturschonende Bewirtschaftung von naturschutzfachlich hochwertigen Flächen werden Landwirte angemessen honoriert. Im Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen seit Jahren ein Erfolgsmodell!

Im Video „Das Bayerische Vertragsnaturschutzprogramm – so funktioniert´s - Youtube“ werden konkrete Bewirtschaftungsmaßnahmen für den Biotoptyp „Wiese“ praxisnah vorgestellt und das Förderprogramm übersichtlich erklärt.

Finanziert und zur Verfügung gestellt wurde das Video durch die Regierung von Niederbayern, Höhere Naturschutzbehörde. Mittelbereitstellung erfolgte durch das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz.

Weitere Informationen und Formulare erhalten Sie beim Bayerischen Staatsministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Forsten.