Landratsamt Weißenburg-Gunzenhausen.
 
 

Baugrunduntersuchung & Errichtung der Grundwassermessstelle

Bohrungen, die in den Boden eindringen und eine Freilegung von Grundwasser oder eine Einwirkung auf die Höhe, Bewegung oder Beschaffenheit des Grundwassers erwarten lassen, sind vorher der Kreisverwaltungsbehörde anzuzeigen (Art. 30 BayWG).

Hierzu sind folgende Unterlagen vorzulegen:

  • 1 Übersichtslageplan M 1  25.000
  • 1 Lageplan               M 1 :  1.000

jeweils mit Eintrag des Brunnenstandortes

Ferner sind folgende Angaben erforderlich:

  • Kurze Beschreibung des      Bauvorhabens
  • Art des Aufschlusses (z.B. RKB, RKS, GWM, Schürfe ….) und Anzahl
  • Baubeginn
  • Trinkwasserschutzgebiet      festgesetzt?
  • Anzeige nach Lagerstättengesetz      erfolgt am …
  • Anzahl der      Bohrungen/Aufschlüsse
  • voraussichtliche Tiefe des Erdaufschlusses

Bei Bohrungen: 

  • Bohrdurchmesser
  • Bohrverfahren
  • verwendete Spülmittel            
  • Verfüllung

Bei Ausbau Grundwassermessstelle

  • Ausbaumaterial
  • Ausbaudurchmesser
  • Ringraumverfüllung
  • Pumpenart
  • Pumpenleistung
  • Einbautiefe
  • geplante Entnahmemenge

Beachten Sie bitte: Das Durchbohren mehrerer Grundwasserstockwerke, sowie das Erschließen artesisch gespannten Grundwassers, ist von vornherein erlaubnispflichtig.

Weitere Auskünfte und auch entsprechende Vordrucke können angefordert werden.