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Technische Wasserwirtschaft - Landratsamt Weißenburg-Gunzenhausen
Bahnhofstraße 2 (Gebäude B)
91781
Weißenburg i. Bay.
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Baugrunduntersuchung & Errichtung der Grundwassermessstelle
Bohrungen, die in den Boden eindringen und eine Freilegung von Grundwasser oder eine Einwirkung auf die Höhe, Bewegung oder Beschaffenheit des Grundwassers erwarten lassen, sind vorher der Kreisverwaltungsbehörde anzuzeigen (Art. 30 BayWG).
Hierzu sind folgende Unterlagen vorzulegen:
- 1 Übersichtslageplan M 1 25.000
- 1 Lageplan M 1 : 1.000
jeweils mit Eintrag des Brunnenstandortes
Ferner sind folgende Angaben erforderlich:
- Kurze Beschreibung des Bauvorhabens
- Art des Aufschlusses (z.B. RKB, RKS, GWM, Schürfe ….) und Anzahl
- Baubeginn
- Trinkwasserschutzgebiet festgesetzt?
- Anzeige nach Lagerstättengesetz erfolgt am …
- Anzahl der Bohrungen/Aufschlüsse
- voraussichtliche Tiefe des Erdaufschlusses
Bei Bohrungen:
- Bohrdurchmesser
- Bohrverfahren
- verwendete Spülmittel
- Verfüllung
Bei Ausbau Grundwassermessstelle
- Ausbaumaterial
- Ausbaudurchmesser
- Ringraumverfüllung
- Pumpenart
- Pumpenleistung
- Einbautiefe
- geplante Entnahmemenge
Beachten Sie bitte: Das Durchbohren mehrerer Grundwasserstockwerke, sowie das Erschließen artesisch gespannten Grundwassers, ist von vornherein erlaubnispflichtig.
Weitere Auskünfte und auch entsprechende Vordrucke können angefordert werden.
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