Landratsamt Weißenburg-Gunzenhausen.
 
 

Wasserkraftanlagen

Stau-, Triebwerks- und Wehranlagen dienen der Regelung des Wasserspiegels und der Wasserkraftnutzung. Die Wasserkraft ist als regenerative Energiequelle ein Beitrag zur umweltfreundlichen Stromerzeugung und deckt in Bayern über 15 Prozent des Strombedarfes.

Zu unterscheiden ist zwischen Flusskraftwerken, bei denen Wehr und Kraftwerk im Fluss stehen und Ausleitungskraftwerken. Letztere benutzen das über einen Kanal vom natürlichen Gewässerlauf ausgeleitete Wasser zur Stromproduktion und geben es anschließend dem Gewässer zurück. Zwischen Aus- und Wiedereinleitung verbleibt dem Gewässer das so genannte „Restwasser“. Das ist die Wassermenge, die mindestens im Gewässer verbleiben muss und nicht zur Energiegewinnung verwendet werden darf. Die Restwassermenge wird auf der Grundlage ökologischer und wirtschaftlicher Überlegungen ermittelt. Die Flüsse werden bei den Kraftwerken durch Fischtreppen oder Bachumleitungen für Fische und andere Wasserlebewesen durchgängig gehalten.

Der weitere Ausbau der Wasserkraft setzt ausgewogene Lösungen zwischen den Interessen des Naturschutzes und denen der Energiewirtschaft voraus. Um die Verträglichkeit von Wasserkraftanlagen mit den Gemeinwohlinteressen festzustellen, ist ein wasserrechtliches Genehmigungsverfahren erforderlich.

Rechtsgrundlage bildet die wasserrechtliche Erlaubnis zur Benutzung eines Gewässers nach §§ 8 und 9 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) unter Beachtung der §§ 33, (Mindestwasserführung), 34 (Durchgängigkeit) und 35 (Fischschutz) und Art.15 des Bayerischen Wassergesetzes (BayWG).