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Wasserrecht - Landratsamt Weißenburg-Gunzenhausen
Bahnhofstraße 2 (Gebäude B)
91781
Weißenburg i. Bay.
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Genehmigungs- und zulassungsfreier Bootsbetrieb
Bootsbetrieb im Rahmen des Gemeingebrauchs
In den Grenzen des Gemeingebrauchs ist die Verwendung von Ruderbooten sowie von Segelfahrzeugen ohne Maschinenantrieb, die nicht länger als 9,20 m sind und keine Wohn- (Kajüthöhe bis 1,20 m), Koch- oder sanitären Einrichtungen besitzen, genehmigungs- und zulassungsfrei.
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