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Tauchen in unseren Seen
Das Tauchen in unseren Seen ist in der Verordnung zur Regelung des Gemeingebrauchs, zur Regelung des Tauchens mit Atemgerät und zur Ausübung der Schifffahrt am Altmühlsee, Kleinen Brombachsee, Großen Brombachsee und Igelsbachsee vom 15.04.2019 geregelt.
Demnach ist das Tauchen mit Atemgerät (§ 6 Verordnung zur Regelung des Gemeingebrauchs) im Altmühlsee und im Igelsbachsee nicht erlaubt. Die zu beachtenden Auflagen bei Tauchgängen sind ebenfalls in der Verordnung gelistet.
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