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Bienenseuche - Amerikanische Faulbrut

Grundlegende Informationen des Landratsamtes

Das Paenibacillus larvae larvae ist ein Bakterium, das die Brut der Honigbiene befällt. Bekannt ist die anzeigenpflichtige Bienenseuche unter dem Namen "Amerikanische Faulbrut." Diese Krankheit ist eine Bienenseuche, die in der ganzen Welt unter Bienenvölkern verbreitet ist. Sie wird auch als Bienenpest bezeichnet. Die Krankheit kommt - anders als der Name vermuten lässt - nicht aus Amerika, sondern wurde dort lediglich entdeckt.

Über verseuchten Honig oder Waben gelangt der Erreger der Faulbrut, das Bakterium Paenibacillus larvae larvae, in den Bienenstock und wird über Körperkontakt und Futteraustausch verbreitet. Den erwachsenen Bienen oder dem Menschen schadet der Erreger nicht, er befällt ausschließlich den Nachwuchs der Bienen. Die Ammenbienen verfüttern Futter mit Sporen des Erregers an die Larven. So gelangt der Erreger in den Darm der Bienenlarve. In den Bienenlarven kommt es dann zu einer starken Vermehrung der Faulbrutbakterien. Diese zersetzen die Larve inklusive Chitinhaut und hinterlassen eine schleimige Masse in der Zelle, die später zu einer dunklen Kruste eintrocknet.

Sogenannte Putzbienen nehmen bei der Reinigung der Waben die Sporen aus dem Schorf der Bienenwabenzelle auf und verteilen sie im Bau. Flugbienen verteilen die Erreger bei Räubereien in Stöcken geschwächter Bienenvölker oder nehmen bei den Räubereien durch Amerikanischer Faulbrut geschwächter Völker die Sporen auf und tragen ihn in den heimatlichen Stock.

Bienen können zudem mit sporenverseuchtem Honig zum Beispiel in der Umgebung von Glascontainern, (Ab)lenkfütterung für Wespen, in der Nähe von Mülldeponien und Abfallsammelstellen (Autobahn-Raststätten) kommen.

Auch Imker können die Amerikanische Faulbrut verbreiten, in dem sie Völker oder Ableger an- und verkaufen ohne vorherige Gesundheitsuntersuchung. Die Verfütterung von Honig aus fremden Beständen, vor allem Importhonig können Sporenmaterial enthalten. Durch Futterteigherstellung oder bei einer Trachtlückenfütterung aus solchen Honigen kann deshalb die Krankheit verschleppt werden. Bienenkästen und Waben unbekannter Herkunft ohne vorherige Desinfektion können Sporen tragen. Eine unbewusste Ansteckung noch gesunder Völker kann bei nicht erkannter Infektion durch Wabenumhängen erfolgen oder durch Verfütterung von Entdeckelungswachs, Abschäumhonig oder Futterteig bzw. Maische (mit Honig bereitet).

Eine eigenmächtige Bekämpfung oder eine Medikamentenanwendung sind nicht zulässig und auch ungeeignet, da so eine dauerhafte Beseitigung des Erregers im betroffenen Gebiet nicht möglich ist!

Die Maßnahmen, die Verbreitung der Amerikanischen Faulbrut zu verhindern, sind sehr umfassend. Nachdem die Faulbrut festgestellt wurde, muss alles rund um den Bienenstandort - Geräte, Brutkästen, Bienenwachs etc. - nach Anweisung des Amtstierarztes desinfiziert oder unschädlich beseitigt werden.

Das zuständige Veterinäramt richtet einen Sperrbezirk von mindestens einem Kilometer oder mehr um den Ausbruchsbetrieb ein und macht diesen Sperrbezirk per Allgemeinverfügung bekannt. Alle Bienenvölker und Bienenstände im Sperrbezirk werden unverzüglich auf Amerikanische Faulbrut amtstierärztlich untersucht. Erkrankte Bienenvölker werden - je nach Schwere des Befalls und nach Region - entweder getötet oder mithilfe eines sogenannten Kunstschwarmverfahrensbehandelt, bis alles frei von Sporen ist.

Außerdem gilt für alle Imker des Sperrgebiets, dass bewegliche Bienenstände von ihrem Standort nicht entfernt werden dürfen, Bienenvölker, lebende oder tote Bienen, Waben, Wabenteile, Wabenabfälle, Wachs, Honig, Futtervorräte, Bienenwohnungen und benutzte Gerätschaften nicht aus den Bienenständen entfernt werden und Bienenvölker oder Bienen nicht in den Sperrbezirk verbracht werden dürfen.

Für eine erfolgreiche Seuchenbekämpfung ist es notwendig, dass dem Veterinäramt alle Imker und deren Bienenstandorte im Landkreis bekannt sind. 

Deshalb haben die Besitzer von Bienenvölkern oder ihre Vertreter unverzüglich ihre Bienenstände unter Angabe des Standortes und der Völkerzahl und der Nennung der Landwirtschaftlichen Betriebsnummer dem

Landratsamt Weißenburg-Gunzenhausen
Fachbereich Veterinärwesen
Bahnhofstraße 2
91781 Weißenburg i. Bay.
Tel: 09141 902-272, Fax.: 09141 902-371 oder
E-Mail: veterinaeramt.lra@landkreis-wug.de
anzuzeigen.

Regelmäßige Brutkontrolle ermöglicht ein frühes Erkennung und dadurch eine geringere Verbreitung der Krankheit.

  • Verfütterung von fremdem Honig sollte unbedingt vermieden werden.
  • Keine Benutzung gebrauchter fremder Bienenkästen ohne vorherige Desinfektion.
  • Nur Wabenmaterial aus dem eigenen Betrieb verwenden.
  • Beim Kauf von Ablegern oder Völkern sollte eine amtstierärztliche Gesundheitsbescheinigung angefordert werden.
  • Bei einer vorgesehenen Wanderung sollte man sich vorher über die Seuchensituation in der Wanderregion informieren.
  • Völkermassierungen (auch besonders an beliebten Wanderplätzen!) sollten vermieden werden, da hier der Infektionsdruck steigt.
  • Weiterhin gelten sind die allgemeinen Vorbeugemaßnahmen für Bienenkrankheiten sinnvoll.

Downloads

Meldebogen für Bienenvölker - Stand: 06/2023 (154,5 KB)

Antrag auf Zuteilung einer Betriebsnummer bei der Anmeldung einer Haltung von Nutztieren (458,6 KB)

Der Antrag auf Zuteilung einer Betriebsnummer bei der Anmeldung einer Nutztierhaltung erfolgt über das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Weißenburg, Bergerstraße 2, 91781 Weißenburg i. Bay., Tel. 09141 875-0, Fax: 09141 875-1013.

Notfälle außerhalb der Dienstzeiten

Bei Verdacht des Auftretens einer Tierseuche außerhalb der Dienstzeiten oder an Wochenenden ist der Amtstierarzt über die zuständige Polizeiinspektion zu verständigen.

Polizeiinspektion Weißenburg             
 09141/ 8687-0

Polizeiinspektion Gunzenhausen         
09831/ 6788-0

Polizeiinspektion Treuchtlingen          
09142/ 9644-0