Geflügelpest

Zum Schutz von Haus- und Nutzgeflügel vor der Geflügelpest gelten im Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen seit November 2022 verstärkte Biosicherheitsmaßnahmen. Für den nördlichen Teil des Landkreises, mussten diese Maßnahmen aufgrund eines Ausbruchs im Nachbarlandkreis Roth im Zeitraum vom 2.11.2024 – 3.12.2024 verschärft werden, wie in der Allgemeinverfügung im Amtsblatt am 02.11.2024 bekanntgegeben wurde. Die Aufhebung der verschärften Maßnahmen wurden im Amtsblatt vom 30.11.2024 mit Wirkung zum 3.12.2024. bekannt gegeben.

Biosicherheitsmaßnahmen

Zum Schutz von Haus- und Nutzgeflügel vor der Geflügelpest gelten im Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen seit November 2022 verstärkte Biosicherheitsmaßnahmen. Ein Teil dieser Maßnahmen, das Verbot von Ausstellungen, Märkten und Schauen für Geflügel sowie Veranstaltungen ähnlicher Art, wird mit der Allgemeinverfügung im Amtsblatt am 01. Juli 2023 aufgehoben. Ab Sonntag, den 02. Juli 2023 dürfen die Veranstaltungen dann wieder stattfinden.

Entsprechende Veranstaltungen müssen vorab dem Veterinäramt am Landratsamt Weißenburg-Gunzenhausen gemeldet werden und dürfen nur unter Einhaltung geeigneter Biosicherheits- und Tiergesundheitsanforderungen wieder stattfinden. Grundlage der Entscheidung ist die aktuelle Risikobewertung des Bayerisches Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) vom 06. Juni 2023 für das Auftreten von Geflügelpest in Bayern und die Risikoeinschätzung des FLI. Demnach wird für Bayern von einem moderaten Eintragsrisiko durch Geflügelausstellungen, Geflügelmärkte und Veranstaltungen ähnlicher Art ausgegangen.
Wegen der noch immer angespannten Geflügelpest-Lage wird bayernweit weiterhin von einem erhöhten Risiko bei der Abgabe von Lebendgeflügel im Reisegewerbe ausgegangen. Die Pflicht zur Untersuchung des Geflügels bleibt deshalb weiterhin bestehen.
Auch die betriebsbezogenen verstärkten Biosicherheitsmaßnahmen in der Geflügelhaltung sind weiter einzuhalten. Zur Vermeidung eines Eintrags der Geflügelpest in Bestände ist die konsequente Einhaltung von betriebshygienischen Maßnahmen besonders wichtig. Hierzu zählen insbesondere Zugangsbeschränkungen zu Geflügelbeständen, das Tragen von geeigneter Schutzkleidung, ein strikter Wechsel des Schuhwerks vor dem Betreten von Stallungen und die Durchführung einer hygienischen Reinigung der Hände vor Kontakt mit den Tieren des Bestandes. Die Verwendung von geeigneten Desinfektionsmatten und -bädern zur Stiefelbehandlung vor dem Stallzugang ist ein weiteres wichtiges Mittel der Vorbeugung. Der Kontakt zwischen Wildvögeln sowie Haus- und Nutzgeflügel soll vermieden werden, um so die Verbreitung der Geflügelpest vorzubeugen.

Um eine weitere Ausbreitung der Geflügelpest in der Wildvogelpopulation rasch zu erkennen, wird in Bayern das bewährte Wildvogelmonitoring konsequent weitergeführt. Aus diesem Grund werden Bürgerinnen und Bürger gebeten, Ansammlungen von toten Wasservögeln dem jeweiligen Veterinäramt vor Ort zu melden.

Eine Ansteckung des Menschen mit dem Erreger über infizierte Vögel oder deren Ausscheidungen ist in Deutschland bislang nicht bekannt geworden. Trotzdem sollten tote oder kranke Tiere nicht berührt und eingesammelt werden. Hunde sind von Kadavern fernzuhalten.

Das Landratsamt Weißenburg-Gunzenhausen weist darauf hin, dass alle Geflügelhaltungen, die noch nicht registriert sind, beim zuständigen Veterinäramt zu melden sind. Dazu zählt jeder der Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten oder Gänse auch hobbymäßig aufzieht oder hält. Außerdem müssen vermehrte Todesfälle im Hausgeflügelbestand und bei Wildvögeln (v.a. Wassergeflügel, Greifvögel) beim zuständigen Veterinäramt gemeldet werden.

Informationen mit Sicherheitsmaßnahmen speziell für Geflügelhalter zur Geflügelpest in Bayern finden Sie unter:

www.lgl.bayern.de/tiergesundheit/tierkrankheiten/virusinfektionen/gefluegelpest


Downloads

Pressemitteilung: Geflügelpest in einem Hausgeflügelbestand im Landkreis Roth ausgebrochen - Maßnahmen im Norden des Landkreises Weißenburg-Gunzenhausen notwendig vom 31.10.2024 (201,3 KB)

Allgemeinverfügung zur Einhaltung von Biosicherheitsmaßnahmen vom 31.10.2024 (499,5 KB)

Pressemitteilung: Verbot von Veranstaltungen mit Geflügel wird aufgehoben - Vorbeugende Biosicherheitsmaßnahmen in Geflügelhaltungen gelten weiter - Stand: 1. Juli 2023 (122,3 KB)

Allgemeinverfügung zur Aufhebung des Verbotes der Durchführung von Ausstellungen, Märkten und Schauen sowie Veranstaltungen ähnlicher Art, bei denen Geflügel im Sinne des Artikel 4 Nr. 9 VO (EU) - Stand: 01. Juli 2023 (159,9 KB)

Allgemeinverfügung des Landratsamtes Weißenburg-Gunzenhausen zur Einhaltung von Biosicherheitsmaßnahmen - Stand: 26.11.2022 (168,7 KB)

Allgemeinverfügung Geflügelpestbeschr. Abgabe Reisegewerbe - Stand: 19.10.2022 (162,6 KB)

Bitte beachten Sie die Pressemitteilung  des LGLs zur Allgemeinverfügungen zur Geflügelpest-Prävention.

Grundlegende Informationen zur Geflügelpest

Die Geflügelpest ist eine für Hausgeflügel hochansteckende Erkrankung und verläuft meist unter schweren allgemeinen Krankheitszeichen. Die Erkrankungserscheinungen können sehr vielfältig sein und sind oft wenig typisch, hierzu zählen u.a. stumpfes, gesträubtes Federkleid, schnell fortschreitende Teilnahmslosigkeit, Verweigerung von Futter und Wasser, Atemnot, Niesen, Wässrig-schleimiger grünlicher Durchfall, aber auch Wassereinlagerungen (Ödeme) am Kopf und blaurote Verfärbungen an Kopfanhängen und Füßen. Erkrankte Tiere können zudem zentralnervöse Störungen entwickeln, gekennzeichnet durch abnorme Kopfhaltung und Gleichgewichtsstörungen. Vor allem Hühner und Puten sind von schweren Krankheitsverläufen betroffen, hier können bis zu 100 Prozent der Tiere erkranken und sterben.

Grundlegende Information zur Meldepflicht von Geflügelhaltungen

Meldepflicht beim Veterinäramt

Vor dem Hintergrund des Geflügelpestgeschehens in Deutschland werden Tierhalter von Geflügel an ihre Anzeige- und Registrierungspflicht gemäß § 26 Viehverkehrsverordnung (ViehVerkV) erinnert. Jeder Halter von Hühnern, Enten, Gänsen, Fasanen, Perlhühnern, Rebhühnern, Tauben, Truthühnern, Wachteln oder Laufvögeln ist, unabhängig von der Größe des Bestandes, verpflichtet, seinen Betrieb vor Beginn der Tätigkeit dem Veterinäramt unter Angabe seines Namens, seiner Anschrift und der Anzahl der im Jahresdurchschnitt gehaltenen Tiere, ihrer Nutzungsart und ihres Standortes, bezogen auf die jeweilige Tierart, anzuzeigen. Auch Änderungen sind unverzüglich anzuzeigen.

Meldepflicht beim Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten in Weißenburg
Neben der Meldepflicht beim Veterinäramt sind zudem Geflügelhaltungen unverzüglich dem: 

Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (AELF) Roth-Weißenburg in Weißenburg i. Bay.
Bergerstraße 2
91781 Weißenburg i. Bay.
Tel. 09141 875-0, Fax: 09141 875-209 
E-Mail: poststelle@aelf-rw.bayern.de

anzuzeigen. Den Vordruck zur Anzeige der Meldepflicht finden Sie hier.

Für Marktbestücker

Den Vordruck zur Anzeige einer Sentinelhaltung von Geflügel finden Sie hier.

Notfälle außerhalb der Dienstzeiten

Bei Verdacht des Auftretens einer Tierseuche außerhalb der Dienstzeiten oder an Wochenenden ist der Amtstierarzt über die zuständige Polizeiinspektion zu verständigen.

Polizeiinspektion Weißenburg             
 09141 8687-0

Polizeiinspektion Gunzenhausen         
09831 6788-0

Polizeiinspektion Treuchtlingen          
09142 9644-0

Presseanfragen

Presseanfragen richten Sie bitte direkt an die Pressestelle (Claudia Wagner, Tel. 09141 902-390, E-Mail: pressestelle.lra@landkreis-wug.de). Vielen Dank.