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Grundlegende Informationen des Landratsamtes zum Schutz vor Hasenpest:

Jäger im Landkreis Schwandorf (Oberpfalz) hatten sich bereits im Jahr 2018 an einem erlegten Feldhasen mit Tularämie, der sogenannten Hasenpest, infiziert. Dies wurde anhand einer Analyse von Blutproben der betroffenen Personen festgestellt. Auch im Landkreis Ansbach wurde zwischenzeitlich ein tot aufgefundener Feldhase positiv auf Tularämie getestet.

Aufgrund dieser Vorfälle sehen sich die Abteilungen Veterinärwesen sowie Gesundheitswesen des Landratsamtes vorsorglich dazu veranlasst, die nachfolgenden Hinweise zur Ansteckungsgefahr bzw. zu dieser Krankheit zu veröffentlichen. Die Revierinhaber bzw. Jäger im Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen wurden bereits durch die Untere Jagdbehörde des Landratsamtes über die bestehenden Risiken bei dieser von Tier zu Menschen übertragungsfähigen Erkrankung informiert.

Die Tularämie, wie die Krankheit im Fachjargon heißt, ist eine bakterielle Erkrankung, die in erster Linie bei Wildtieren, wie Feldhasen und Wühlmäusen vorkommt. Auch wenn eine Ansteckung relativ selten ist, kann diese erst durch die Beachtung von Sicherheitsvorkehrungen nahezu ausgeschlossen werden.

Gefährdet sind Menschen, die einen intensiven Kontakt mit Wildtieren haben. Dazu zählen etwa Jäger oder auch Personen, die in fleischverarbeitenden Bereichen arbeiten. Die Krankheit äußert sich beim Menschen mit grippeähnlichen Symptomen und ist mit Antibiotika bei rechtzeitiger Diagnose erfolgreich zu behandeln. Um eine Ansteckung zu verhindern, sollten Personen, die mit Wildfleisch in Kontakt kommen, Einmalhandschuhe und Mundschutz tragen. So kann verhindert werden, dass es zu einer Infektion über Hautwunden kommt oder der Erreger eingeatmet wird.

Betroffene Tiere zeigen sich insbesondere abgemagert, mit struppigem Fell und apathisch. Auch innere Organe können auffällig verändert sein. Daher sollten offensichtlich kranke Tiere bzw. die Kadaver erkrankter Tiere ebenfalls nicht ohne die genannten Vorkehrungen berührt werden. Der Verzehr von Hasenfleisch ist weiterhin bedenkenlos möglich, wenn das Fleisch ausreichend durchgegart ist.

Des Weiteren bestehen für die Durchführung der Jagd auf Hasen der Jägerschaft (z.B. Treibjagden) keine Einschränkungen. Diese können weiterhin durchgeführt werden, natürlich unter Beachtung der genannten Hygienemaßnahmen.

Hunde und Katzen besitzen von Natur aus eine höhere Resistenz gegen den Erreger als der Mensch. Allerdings sollte auch zwischen Hunden bzw. Katzen ein längerer Kontakt mit infizierten Wildtieren vermieden werden.

Weitergehende Informationen rund um die Krankheit Tularämie sind im Wildtierportal Bayern des Bayerischen Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten unter www.wildtierportal.bayern.de einsehbar.

Die Mitarbeiter der Abteilung Veterinärwesen des Landratsamtes Weißenburg-Gunzenhausen stehen für Fragen und weitere Informationen unter der Tel. 09141/902-271 oder per E-Mail Veterinaeramt.Lra@Landkreis-wug.de gerne zur Verfügung.

Notfälle außerhalb der Dienstzeiten

Bei Verdacht des Auftretens einer Tierseuche außerhalb der Dienstzeiten oder an Wochenenden ist der Amtstierarzt über die zuständige Polizeiinspektion zu verständigen.

Polizeiinspektion Weißenburg             
 09141/ 8687-0

Polizeiinspektion Gunzenhausen         
09831/ 6788-0

Polizeiinspektion Treuchtlingen          
09142/ 9644-0