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Konditionalität
Das Veterinäramt überprüft diesbezüglich die tiergerechte Haltung der Nutztiere, die korrekte Anwendung von Tierarzneimitteln, tierseuchenrechtliche Bestimmungen (z.B. Kennzeichnung der Tiere) sowie die Futtermittel- und die Lebensmittelsicherheit. Wird vom Veterinäramt ein konditionalität-relevanter Verstoß in einem Betrieb festgestellt, so führt dies, je nach Schwere des Verstoßes, zu einem Betriebsprämienabzug in der Höhe von 1 - 5 %, der vom Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (AELF) vorgenommen wird.
Sollte wiederholt in einem Betrieb der gleiche Verstoß festgestellt werden, so erhöht sich entsprechend der Prämienabzug, was bei schweren Verstößen oder bei einer Verweigerung der Kontrolle zu einer vollständigen Prämienkürzung führen kann.
Eine zusätzliche fachliche Ahndung (Bußgeld, Strafanzeige) bleibt hiervon unberührt.