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Lebensmittel
Zum Schutz des Verbrauchers vor Gesundheitsgefährdung, Irreführung und Täuschung sieht das europäische Lebensmittelrecht eine umfangreiche Kontrolle aller Lebensmittel vom „Acker bis auf den Teller“ vor.
Für die Lebensmittel tierischer Herkunft wie Fleisch, Milch, Eier oder Honig beginnt deshalb die Kontrolle bereits mit den Futtermitteln für die landwirtschaftlichen Nutztiere.
Die betroffenen Wirtschaftskreise sind verantwortlich für eine ordnungsgemäße Zusammensetzung, Beschaffenheit und Kennzeichnung der von ihnen in den Verkehr gebrachten Lebensmittel. Aufgabe der zuständigen Behörden ist es, durch regelmäßige Kontrollen und gezielte Probenahmen, die Verkehrsfähigkeit der Lebensmittel zu überprüfen.
Die Kontrollen werden in den Herstellungs- und Verarbeitungsbetrieben für Lebensmittel, Bedarfsgegenstände oder kosmetische Mittel und im Einzelhandel durchgeführt. Auch die Einrichtungen der Gastronomie und der Gemeinschaftsverpflegung werden regelmäßig kontrolliert.
Die Kontrollaufgaben für Fleisch bei der Schlachtung werden von angestellten amtlichen Tierärzten des Landkreises wahrgenommen. Der Milchprüfring überwacht die Hygiene bei der Milchgewinnung durch Vorortkontrollen. Ansonsten erfolgt die Überwachung der Hygiene von der Herstellung bis zum Verkauf der Lebensmittel an den Endverbraucher durch die Lebensmittelüberwachungsbeamten und die Amtstierärzte.
Die regelmäßige Überwachung der Betriebe erfolgt auf der Basis einer Risikobeurteilung eines jeden Betriebs und darüber hinaus auch anlassbezogen z.B. bei Beschwerden von Verbrauchern. Amtliche Proben von Lebensmitteln, Bedarfsgegenständen und Kosmetika werden sowohl im Verdachtsfall als auch im Rahmen bundesweiter Kontrollprogramme genommen.