Landratsamt Weißenburg-Gunzenhausen.
 
 

Tierseuchenbekämpfung

Tierseuchen sind im Tiergesundheitsgesetz definiert als Krankheiten oder Infektionen mit Krankheitserregern, die bei Tieren auftreten und auf Tiere oder Menschen (Zoonosen) übertragen werden können.

Durch allgemeine Bekämpfungsmaßnahmen soll die Übertragung von Tierseuchen verhindert werden. Hierfür finden sich in der Viehverkehrsverordnung eine Vielzahl von Vorschriften für Nutztierhalter, Viehhändler, Viehmärkte und Ausstellungen. Die Anzeige und Registrierung von Nutztierhaltern – einschließlich Geflügelhaltern – ist ebenso geregelt wie die Kennzeichnung von Rindern, Schweinen, Schafen, Ziegen und Pferden und die Pflichtaufzeichnungen über das Verbringen und den Verbleib dieser Tiere.

Das Formular für den Antrag auf Zuteilung einer Betriebsnummer bei der Anmeldung einer Nutztierhaltung finden Sie nachstehend und ist im Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Weißenburg, Bergerstraße 2, 91781 Weißenburg i. Bay. abzugeben. (Tel. 09141 875-0, Fax: 09141 875-1013)

Die Bedingungen für die Zulassung von Viehhandelsunternehmen sind vorgegeben. Detaillierte Vorgaben für den Transport von Tieren, die Durchführung von Viehmärkten oder Ausstellungen bis hin zu Reinigungs- und Desinfektions-vorschriften und deren Dokumentation werden aufgezeigt.

Bestimmte Infektionskrankheiten, die von hoher wirtschaftlicher Bedeutung sind oder eine besondere Gefahr für die Gesundheit des Menschen darstellen, unterliegen der Anzeigepflicht. Die Bekämpfung einer Vielzahl dieser anzeige- pflichtigen Tierseuchen ist durch detaillierte spezifische Verordnungen geregelt, welche vorbeugenden Maßnahmen und/oder Bekämpfungsvorschriften im Falle eines Ausbruchs dieser Tierseuche festlegen.

Die Einschleppung von Tierseuchen aus dem Ausland sollen die Vorgaben der Binnenmarkt-Tierseuchenschutzverordnung verhindern.

Notfälle außerhalb der Dienstzeiten

Bei Verdacht des Auftretens einer Tierseuche außerhalb der Dienstzeiten oder an Wochenenden ist der Amtstierarzt über die zuständige Polizeiinspektion zu verständigen.

Polizeiinspektion Weißenburg             
 09141 8687-0

Polizeiinspektion Gunzenhausen         
09831 6788-0

Polizeiinspektion Treuchtlingen          
09142 9644-0