Aktuelle Informationen zur Blauzungenkrankheit

Blauzungenkrankheit (BT) vom Serotyp 3 in Europa und Deutschland

Der aktuelle BTV-3-Ausbruch, der sich im Oktober 2023 von den Niederlanden her bis nach Deutschland ausgebreitet hat, droht in diesem Jahr erhebliches Tierleid bei empfänglichen Wiederkäuern sowie enorme wirtschaftliche Schäden zu verursachen.

Im August 2024 wurde der erste Fall von BTV-3 bei Schafen aus Aschaffenburg durch das FLI bestätigt. Bereits zuvor waren im gesamten Regierungsbezirk Unterfranken engmaschige Untersuchungen durchgeführt worden. Kleine Wiederkäuer und Rinder, die BTV-typische klinische Symptome zeigen, sollen im Rahmen der Früherkennung auf eine entsprechende Infektion untersucht werden. Für den Menschen ist das Virus ungefährlich.

Weitere Informationen zum BTV-3 Ausbruchsgeschehen können der Homepage des Friedrich-Loeffler-Instituts (FLI) entnommen werden.

Anwendung von BTV-3 Impfstoffen per Notverordnung möglich!

Ein vorbeugender Schutz der Tiere ist über eine freiwillige Impfung möglich und wird für empfängliche Wiederkäuer auch außerhalb der bislang betroffenen Gebiete laut StIKo Vet dringend empfohlen.

Mit der am 7. Juni 2024 in Kraft getretenen Zweiten Verordnung über bestimmte Impfstoffe zum Schutz vor der Blauzungenkrankheit (BTV-3 ImpfgestattungsV) ist nun die Anwendung der in der Verordnung aufgeführten Impfstoffe erlaubt.

Der Einsatz der BTV-3-Impfstoffe dient ausschließlich dem Schutz der Tiere. Die zur Anwendung freigegebenen Impfstoffe befinden sich derzeit im Zulassungsverfahren. Aktuell gelten für die gegen BTV-3 geimpften Tiere dieselben Verbringungsregeln wie für nicht gegen BTV-3 geimpfte Tiere. Impfstoffe gegen andere Serotypen (z. B. BTV- 4 und -8) bieten keinen Schutz gegen Infektionen mit dem Serotyp 3. Die Bayerische Tierseuchenkasse unterstützt genehmigte Impfungen gegen die Blauzungenkrankheit bei Rindern und Schafen mit einem Euro pro Impfung.

Mit Pressemitteilung vom 28.10.2024 bezuschusst das Umweltministerium ab sofort die Blauzungenimpfung bei empfänglichen Tieren mit 1 Euro je durchgeführter Impfung.

Weitere Informationen zum Einsatz und Anwendung der Impfstoffe finden sich in der Stellungnahme der StIKo Vet zur Impfung empfänglicher Wiederkäuer gegen BTV-3.

Die Erfahrungen aus den bisherigen Blauzungengeschehen in Deutschland haben wiederholt eindrucksvoll gezeigt, dass die Impfung ein wirksames Instrument für die erfolgreiche Bekämpfung der Blauzungenkrankheit ist. Die Impfung gegen BTV-3 bietet den einzigen Schutz der Tiere vor einem schweren Verlauf, sie reduziert das Ausmaß der klinischen Symptome erheblich. Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft hat die Anwendung von drei Impfstoffen gegen BTV-3 zum Schutz empfänglicher Tiere per Eilverordnung gestattet. Die Ständige Impfkommission Veterinärmedizin (StIKo Vet) empfiehlt mit großer Dringlichkeit, gefährdete Wiederkäuer unverzüglich mit einem der zur Anwendung gestatteten BTV-3-Impfstoffe zu impfen. Es wird erwartet, dass die Infektionswelle bis Ende Oktober 2024 auch bislang nicht betroffene Gebiete erreicht haben wird. Eine Impfung empfänglicher Wiederkäuer ist daher auch in Regionen sinnvoll, die geografisch weit von aktuell betroffenen Gebieten entfernt sind.

Grundlegende Informationen zur Blauzungenkrankheit

Die Blauzungenkrankheit (Bluetongue disease - BT) ist eine virusbedingte Krankheit der Schafe und Rinder, die anzeigepflichtig ist. Ziegen, Neuweltkameliden (u.a. Lamas, Alpakas) und Wildwiederkäuer (z. B. Rehe und Hirsch) sind für die Blauzungenkrankheit ebenfalls empfänglich.

In Zentraleuropa und in Deutschland trat das Virus dieser ehemals "exotischen", anzeigepflichtigen Tierseuche (Ursprung in Afrika) erstmals 2006 durch den Nachweis des BTV vom Serotyp 8 auf. Bislang sind mindestens 27 Serotypen bekannt. Nach den letzten Fällen in Jahr 2009 war Deutschland von 2012 bis Dezember 2018 offiziell frei von der Tierseuche. Im Dezember 2018 jedoch wurden erste Fälle von BTV-8 Infektionen in Baden- Württemberg bestätigt.

Seit Juni 2023 galt ganz Deutschland in Bezug auf die Blauzungenkrankheit als amtlich seuchenfrei anerkannt. Jedoch breitet sich seit Oktober 2023 ein neuer Serotyp (BTV-3) in Deutschland aus. Dieser ruft deutliche Krankheitssymptome hervor (massiver Milchleistungsrückgang; Todesrate von bis zu 30 % bei Schafen). Durch den Ausbruch werden aktuell erhebliches Tierleid bei empfänglichen Wiederkäuern und große wirtschaftliche Schäden verursacht. Am 14.08.2024 wurde bei Schafen aus einem Betrieb in Landkreis Aschaffenburg auch in Bayern der erste Ausbruch der Blauzungenkrankheit amtlich bestätigt. Die Tierseuche breitet sich derzeit rasant aus. Mittlerweile gilt ganz Deutschland nicht mehr als "frei vom Virus der Blauzungenkrankheit (Serotypen 1-24)". Die Bundesländer haben sich darauf geeinigt, dass die Verbringung von empfänglichen Tieren innerhalb Deutschlands ohne Erfüllung spezifischer Bedingungen erfolgen kann. Jedoch dürfen empfängliche Tiere aus betroffenen Gebieten in BTV-seuchenfreien Mitgliedsstaaten nur verbracht werden, wenn sie bestimmte Anforderungen erfüllen.

Der Erreger kommt weltweit in tropischen und subtropischen Regionen vor. Die Übertragung von Tier zu Tier geschieht über blutsaugende Insekten (Gnitzen), in denen sich das Virus produktiv vermehren und längere Zeit verweilen kann. Auch in Deutschland heimische Gnitzen (Culicoides-Arten) sind geeignet. Der Infektionszyklus ist Vektor-abhängig (Gnitzenpräsenz), die Infektion erfolgt also nicht von Tier zu Tier, sondern nur über die Vektoren. Infizierte, auch nicht erkrankte Tiere können eine über Wochen andauernde Virämie aufweisen und so ein Virusreservoir bilden.

In der Regel entwickeln sich nur bei Schafen schwere klinische Symptome. Bei erkrankten Schafen sieht man häufig Entzündungen der Kopfschleimhäute. In seltenen Fällen ist auch die Zunge so stark betroffen, dass eine sichtbare Blauverfärbung auftritt. Infizierte Rinder zeigen in der Regel weniger ausgeprägte Symptome, Aborte sind häufig die einzigen Anzeichen der Blauzungeninfektion beim Rind.

Für den Menschen ist die Blauzungenkrankheit ungefährlich.

Anträge auf Zuschuss zu den Gebühren der Impfung gegen das Virus der Blauzungenkrankheit (BTV)

Presseanfragen

Presseanfragen richten Sie bitte direkt an die Pressestelle (Claudia Wagner, Telefonnummer 09141 902-390, E-Mail: pressestelle.lra@landkreis-wug.de). Vielen Dank.

Notfälle außerhalb der Dienstzeiten

Bei Verdacht des Auftretens einer Tierseuche außerhalb der Dienstzeiten oder an Wochenenden ist der Amtstierarzt über die zuständige Polizeiinspektion zu verständigen.

Polizeiinspektion Weißenburg             
 09141/ 8687-0

Polizeiinspektion Gunzenhausen         
09831/ 6788-0

Polizeiinspektion Treuchtlingen          
09142/ 9644-0