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Allgemeinverfügung Geflügelpestbeschr. Abgabe Reisegewerbe - Stand: 19.10.2022 (162,6 KB)
Bitte beachten Sie die Pressemitteilung des LGLs zur Allgemeinverfügungen zur Geflügelpest-Prävention.
Grundlegende Informationen zur Geflügelpest
Die Geflügelpest ist eine für Hausgeflügel hochansteckende Erkrankung und verläuft meist unter schweren allgemeinen Krankheitszeichen. Die Erkrankungserscheinungen können sehr vielfältig sein und sind oft wenig typisch, hierzu zählen u.a. stumpfes, gesträubtes Federkleid, schnell fortschreitende Teilnahmslosigkeit, Verweigerung von Futter und Wasser, Atemnot, Niesen, Wässrig-schleimiger grünlicher Durchfall, aber auch Wassereinlagerungen (Ödeme) am Kopf und blaurote Verfärbungen an Kopfanhängen und Füßen. Erkrankte Tiere können zudem zentralnervöse Störungen entwickeln, gekennzeichnet durch abnorme Kopfhaltung und Gleichgewichtsstörungen. Vor allem Hühner und Puten sind von schweren Krankheitsverläufen betroffen, hier können bis zu 100 Prozent der Tiere erkranken und sterben.
Grundlegende Information zur Meldepflicht von Geflügelhaltungen
Meldepflicht beim Veterinäramt
Vor dem Hintergrund des Geflügelpestgeschehens in Deutschland werden Tierhalter von Geflügel an ihre Anzeige- und Registrierungspflicht gemäß § 26 Viehverkehrsverordnung (ViehVerkV) erinnert. Jeder Halter von Hühnern, Enten, Gänsen, Fasanen, Perlhühnern, Rebhühnern, Tauben, Truthühnern, Wachteln oder Laufvögeln ist, unabhängig von der Größe des Bestandes, verpflichtet, seinen Betrieb vor Beginn der Tätigkeit dem Veterinäramt unter Angabe seines Namens, seiner Anschrift und der Anzahl der im Jahresdurchschnitt gehaltenen Tiere, ihrer Nutzungsart und ihres Standortes, bezogen auf die jeweilige Tierart, anzuzeigen. Auch Änderungen sind unverzüglich anzuzeigen.
Meldepflicht beim Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten in Weißenburg
Neben der Meldepflicht beim Veterinäramt sind zudem Geflügelhaltungen unverzüglich dem:
Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (AELF) Roth-Weißenburg in Weißenburg i. Bay.
Bergerstraße 2
91781 Weißenburg i. Bay.
Tel. 09141 875-0, Fax: 09141 875-209
E-Mail: poststelle@aelf-rw.bayern.de
anzuzeigen. Den Vordruck zur Anzeige der Meldepflicht finden Sie hier.
Für Marktbestücker
Den Vordruck zur Anzeige einer Sentinelhaltung von Geflügel finden Sie hier.
Notfälle außerhalb der Dienstzeiten
Bei Verdacht des Auftretens einer Tierseuche außerhalb der Dienstzeiten oder an Wochenenden ist der Amtstierarzt über die zuständige Polizeiinspektion zu verständigen.
Polizeiinspektion Weißenburg
09141 8687-0
Polizeiinspektion Gunzenhausen
09831 6788-0
Polizeiinspektion Treuchtlingen
09142 9644-0
Presseanfragen
Presseanfragen richten Sie bitte direkt an die Pressestelle (Claudia Wagner, Tel. 09141 902-390, E-Mail: pressestelle.lra@landkreis-wug.de). Vielen Dank.
Weiterführender Links
AI-Risikoampel zur Selbsteinschätzung der Biosicherheit im Geflügel haltenden Betrieb
FAQs zum Thema HPAI (Geflügelpest) - LGL Bayern - Stand: Februar 2025
FAQ Hochpathogene Aviäre Influenza (HPAI, Geflügelpest, „Vogelgrippe“ - Friedrich-Löffler-Institut
Infografik Nutzgeflügel schützen - Friedrich-Löffler-Institut
Merkblatt Schutzmaßnahmen gegen die Geflügelpest in Kleinhaltungen - Friedrich-Löffler-Institut