Landratsamt Weißenburg-Gunzenhausen.
 
 

Informationen zum Schutz vor Hasenpest

Aufgrund eines Infektionsfalls mit Tularämie (landläufig auch „Hasenpest“ genannt) im Nachbarlandkreis Donau-Ries informieren das Gesundheitsamt und das Veterinäramt am Landratsamt Weißenburg-Gunzenhausen vorsorglich über die Krankheit.

Die Tularämie kommt vor allem bei wildlebenden Tieren vor. Besondere Bedeutung als Reservoir hat in Deutschland vor allem der Feldhase. Kaninchen und Nagetiere, wie Mäuse, Wühlmäuse, Ratten oder Eichhörnchen, können genauso wie Wildwiederkäuer, Fleischfresser und sogar Vögel ebenfalls infiziert sein. Auch Blutsauger wie Stechinsekten und Zecken etc. können bei der Übertragung eine wichtige Rolle spielen.

Die Erkrankung wird bei Feldhasen in Nord- und Südbayern gleichermaßen nachgewiesen. Betroffene Tiere zeigen sich insbesondere abgemagert, mit struppigem Fell und apathisch. Auch innere Organe können auffällig verändert sein.

Menschen können sich vor allem bei intensivem Kontakt mit erkrankten Tieren oder deren Ausscheidungen bzw. beim Umgang mit Schlachtkörpern, Fleisch oder Kadavern, insb. beim Enthäuten und Ausnehmen erlegten Wildes infizieren. Die Tularämie des Menschen ist daher auch eine Berufskrankheit von Jägern, aber auch von Köchen, Metzgern und Tierärzten. Zunehmend von Bedeutung ist auch eine Übertragung des Erregers durch Zecken. Infektionen von Landwirten durch infektiöse Stäube sind genauso beschrieben wie Infektionen nach Bissverletzungen. Eine Infektion über unzureichend erhitzte Nahrungsmittel oder kontaminiertes Wasser ist ebenfalls möglich. Die Tularämie ist eine relativ seltene Erkrankung. Eine Ansteckung von Mensch zu Mensch ist bisher nicht bekannt.

Die Krankheit äußert sich beim Menschen mit grippeähnlichen Symptomen und ist mit Antibiotika bei rechtzeitiger Diagnose erfolgreich zu behandeln.

Um eine Ansteckung zu verhindern, sollten Personen, die mit Wildfleisch in Kontakt kommen, Einmalhandschuhe und Mundschutz tragen. So kann verhindert werden, dass es zu einer Infektion über Hautwunden kommt oder der Erreger eingeatmet wird.

Offensichtlich kranke Tiere bzw. die Kadaver von Tieren sollten ebenfalls nicht ohne die genannten Vorkehrungen berührt werden. Der Verzehr von Hasenfleisch ist weiterhin bedenkenlos möglich, wenn das Fleisch ausreichend durchgegart ist.

Notfälle außerhalb der Dienstzeiten

Bei Verdacht des Auftretens einer Tierseuche außerhalb der Dienstzeiten oder an Wochenenden ist der Amtstierarzt über die zuständige Polizeiinspektion zu verständigen.

Polizeiinspektion Weißenburg             
 09141/ 8687-0

Polizeiinspektion Gunzenhausen         
09831/ 6788-0

Polizeiinspektion Treuchtlingen          
09142/ 9644-0