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Personalrat
Die Personalvertretungsgesetze haben einfache und klare Kompetenzverteilungen geschaffen. Auf der Seite des Arbeitgebers steht die Dienststelle. Spiegelbildlich wird auf der Arbeitnehmerseite (Beamte, Angestellte, Arbeiter in einer einheitlichen Gruppe Beschäftigte zusammengefasst) ein Personalrat gebildet.
Die Zahl der Mitglieder in der Personalvertretung hängt von der Zahl der in der Dienststelle Beschäftigten ab.
Zu den wichtigsten Aufgaben des Personalrat gehören, die Überwachung und Einhaltung von Arbeitnehmerrechten. Mitwirkung bei der Eingliederung von schwerbehinderten Menschen zusammen mit der Schwerbehindertenvertretung, Gleichstellung von Mann und Frau, sowie Unterstützung der Jugend und Auszubildendenvertretung.
Es wird ein Vorsitzender gewählt der in der Regel vom Dienst freigestellt wird. Der Vorsitzende leitet die regelmäßigen Sitzungen und vertritt den Personalrat gegenüber der Dienststelle.